Liestal, 12. März 2012


In Zusammenhang mit einem Verfahren zur Zwangsabmeldung von Frau Petra Studer durch die Stadt Laufen kam es zu umstrittenen Überwachungsmassnahmen. Nach Bekanntwerden der Angelegenheit durch die Medien hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Rahmen einer Vorabklärung die strafrechtliche Relevanz der Geschehnisse abgeklärt. Sie kommt zum Schluss, dass die Überwachungsmassnahmen zwar ohne
rechtliche Grundlage erfolgt sind, jedoch keine Straftat (Amtsmissbrauch) vorliegt.

Entsprechend wird kein Strafverfahren eröffnet.

Nachdem im Dezember 2011 verschiedene Medien darüber berichtet hatten, dass die Stadt Laufen im Rahmen des Verfahrens zur Zwangsabmeldung von Frau Petra Studer zu
Überwachungsmassnahmen gegriffen hatte und der Tatvorwurf des Amtsmissbrauchs gegen die Laufener Stadtpräsidentin Brigitte Bos im Raume stand, hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Rahmen einer Vorabklärung die strafrechtliche Relevanz geprüft.

Observation ohne gesetzliche Grundlage erfolgt
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kommt - gleich wie das Kantonsgericht Basel-Landschaft im Rahmen der Verhandlung zur Zwangsabmeldung von Frau Studer - zum Schluss, dass die Kontrollmassnahmen gegen sie ohne Rechtsgrundlage erfolgt sind. Allerdings hat diese Feststellung alleine keine strafrechtliche Relevanz.
Im Zentrum der Abklärungen der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft stand vielmehr die Frage, ob die Anordnung der Überwachungsmassnahmen durch die Laufener Stadtpräsidentin einen Amtsmissbrauch darstellte. Im Sinne des Strafrechts liegt ein Amtsmissbrauch dann vor, wenn eine Amtsperson ihr Amt dazu missbraucht, um sich oder einer anderen Person einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen respektive um einer anderen Person einen Nachteil zuzufügen.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kommt diesbezüglich zum Schluss, dass im aktuellen Fall beide Merkmale nicht vorlagen. Vielmehr ging es um die Beschaffung von Beweismitteln, welche im Gerichtsverfahren gegen Frau Studer eingebracht werden sollten und dem Kantonsgericht auch eingereicht wurden.
Frau Bos handelte als Vertreterin der Gemeindebehörden offensichtlich in der Absicht, ihre gesetzliche Pflicht zur Abmeldung von Amtes wegen zu erfüllen, welche durch das Urteil des Kantonsgerichts zur Zwangsabmeldung von Frau Studer letztlich auch geschützt wurde. Dabei hat Frau Bos mit der Anordnung der Observation zwar ein gesetzlich nicht vorgesehenes Mittel eingesetzt, eine Absicht zu einer unrechtmässigen Handlung im vorstehenden Sinne lag aber nicht vor.

Kein Strafverfahren gegen Frau Bos
Angesichts des eindeutig nicht erfüllten Tatbestands des Amtsmissbrauchs wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kein Strafverfahren gegen Frau Brigitte Bos eröffnen und
den Fall mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abschliessen. Dieser Entscheid basiert auf der Schweizerischen Strafprozessordnung (Artikel 310 Absatz 1 Buchstabe a) und wurde sowohl Frau Studer als auch Frau Bos schriftlich mitgeteilt. Gegen diese Verfügung können noch beide Parteien Rechtsmittel einlegen.

Peter Knechtli

Chefredaktor OnlineReports.ch

Eine schlechte Referenz für Petra Studer
Mit diesem Titel gibt der Basler Journalist Peter Knechtli am 29. Dezember Gegensteuer zu den bisherigen Beiträgen der BaZ und des Sonntagsblick. So schreibt er:

"Auch wenn das Laufener Stadtoberhaupt in den letzten Tagen im Medien-Regen stand, so ist zumindest das Motiv, den Wohnsitz Studers auch amtlich-authentisch zu verifizieren, absolut nachvollziehbar: Mit ihrer sturen Weigerung, sich in Laufen korrekt abzumelden und sich zum Wohnsitz Basel zu bekennen, provozierte Petra Studer die Behörden von Laufen, einem Spielchen zuzuschauen, das es so nicht geben darf."

> Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von Peter Knechtli


28. Dezember: Interview mit Brigitte Bos in der BAZ

27. Dezember 2011: Die Laufner Stadtpräsidentin Brigitte Bos nimmt auf Tele Basel öffentlich Stellung zu den massiven Vorwürfen der BaZ und dem SonntagsBlick( im 7vor7 vom 26. Dezember, ab 1:00 Minute )

Um herauszufinden, ob die ehemalige FDP-Landrätin Petra Studer ihren Lebensmittelpunkt in Basel oder in Laufen hat, setzte die Stadt Laufen Privatdetektive auf sie an.

>>> BAZ vom 20. Dezember 2011
>>> Methoden erinnern an die DDR! (BAZ vom 21.Dezember)

>>> Petra Studer über die Überwachung ihrer Person, deren Hintergründe und Konsequenzen (BAZ vom 22. Dezember)

>>> Der uneinsichtige Stadtrat von Laufen muss nach dem Observierungsskandal mit ernsthaften Konsequenzen rechnen – die Staatsanwaltschaft prüft die Eröffnung eines Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs (BAZ vom 27. Dezember)

Laufen, 22. Dezember 2011

Mitteilung des Stadtrates zur Wohnsitzabmeldung von Frau Petra Studer

Frau Petra Studer hatte ihren Wohnsitz in Laufen mit Wochenaufenthalt in Bern. Im Jahr 2008 verlegte sie ihren Arbeitsort nach Basel und bezog dort eine Wohnung, war aber immer noch in Laufen angemeldet.
Nachdem aus der Bevölkerung mehrfach verschiedene kritische Hinweise zu ihrem Lebensmittelpunkt eingegangen sind, wurde sie von der Einwohnerkontrolle aufgefordert, ihre Schriften ordnungsgemäss nach Basel zu verlegen. Da sie sich in Laufen nicht abmeldete, verfügte der Stadtrat die Abmeldung von Amtes wegen. P. Studer hat gegen
diese Verfügung Beschwerde eingereicht.
Das Kantonsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 27. Juli 2011 vollumfänglich abgewiesen, aber die Ergebnisse der Überwachung aus dem Recht gewiesen, da dafür keine genügende Rechtsgrundlage bestand. Die Stadtpräsidentin hatte, aufgrund der Auskünfte, die sie erhalten hat, die Überwachung im öffentlichen Raum angeordnet, in der Überzeugung, diese sei rechtens und zur Beseitigung der vermeintlichen Beweisnot angezeigt.

Die Kosten für die externe Firma betrugen rund CHF 4'500.00. Andere Personen, in anderen Fällen, wurden zur Wohnsitzabklärung nicht in dieser Weise kontrolliert. Die Problemstellung im Falle P. Studer bildete für die Stadt Laufen ein Novum.
Selbstverständlich werden zukünftig für die Abklärung des Wohnsitzes keine Überwachungen angeordnet. Der Stadtrat legt Wert darauf, dass die Verwaltung auftragsgemäss, nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit erledigt hat.

In seiner Sitzung vom 26. September 2011 hat der Stadtrat das schriftliche Urteil des Kantonsgerichts zu Kenntnis genommen. Damit ist die Angelegenheit inhaltlich abgeschlossen.
Es ist das Gebot der Rechtsgleichheit, bei der Feststellung des Wohnsitzes alle gleich zu behandeln. Dem Abmeldeverfahren lag keine politische Motivation zugrunde.

Stadtrat Laufen

www.laufen-bl.ch

 

 

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